Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für den Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, es sei denn, der Antrag des Verbrauchers ist unter Berücksichtigung der gesa mten Umstände als missbräuchlich anzusehen. In diesem Fall wird ein Entgelt in Höhe von 30 Euro berechnet.
Für IVD-Mitglieder ist das Verfahren kostenlos.
Für Unternehmer, die kein Mitglied des IVD, sind betragen die Kosten je nach Streitwert zwischen 300 – 500 Euro.

Für ein Schlichtungsverfahren benötigt der Ombudsmann personenbezogene Daten von Ihnen (Personalien), den Namen des Immobiliendienstleisters, eine Beschreibung des Sachverhaltes und weitere wichtige Unterlagen (Verträge, Gutachten etc.). Die Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde verwendet und gespeichert und nach einiger Zeit gelöscht. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzer klärung.

Durchschnittlich liegt die Verfahrensdauer bei drei Monaten, gerechnet ab Beschwerdeeingang. Bei besonders schwierigen Streitigkeiten oder mit Zustimmung der Parteien kann die Dauer verlängert werden.

Nein, aber es gibt eine gesetzliche . Darum sollten Sie möglichst schnell klären, ob die Voraussetzungen, den Ombudsmann einzuschalten, vorliegen, und sich dann zeitnah an ihn wenden.

Die beiden Verbände IVD (Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.) und VPB (Verband der Privaten Bauherren) unterhalten die Ombudsstelle.

Der Ombudsmann und sein Vertreter verfügen über die Rechtskenntnisse, insbesondere im Immobilienrecht, das Fachwissen und die Fähigkeiten, die für die Beilegung von Streitigkeiten erforderlich sind; sie besitzen die Befähigung zum Richteramt oder sind zertifizierte Mediatoren.

Der Ombudsmann und sein Vertreter sind keine Angestellten der beiden Vereine. Sie sind hinsichtlich ihrer Entscheidungen, ihrer Verfahrens- und Amtsführung im Rahmen der Verfahrensordnung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen.